07431 93960 info@aswohnbau.de

Häufige Fragen

Sie haben eine Frage? Vielleicht finden Sie hier schon die passende Antwort. 

Rede und Antwort

Auf dieser Seite haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zusammengetragen.
Falls Sie Ihre Frage hier nicht beantwortet finden, wenden Sie sich gerne über das Kontaktformular oder telefonisch zu unseren genannten Geschäftszeiten an uns.

FÜR MIETINTERESSENTEN

• Ich suche eine Wohnung. Wie finde ich diese?

Sofern Sie auf unserer Homepage keine passende Wohnung finden, können Sie sich auf unserer Interessentenliste vormerken lassen. Ein entsprechendes Onlineformular finden Sie auf der Seite Infos für Wohnungssuchende. Die Datenschutzhinweise finden Sie auf der Seite Datenschutzerklärung.

• Benötige ich grundsätzlich einen Wohnberechtigungsschein, um eine Wohnung zu mieten?

Nein, ein Wohnberechtigungsschein ist nur bei Wohnungen mit Belegungsbindung notwendig! Sollten Wohnungen aus öffentlichen Mitteln gefördert sein und einer Belegungsbindung unterliegen, wird dies in der Wohnungsanzeige explizit erwähnt und hervorgehoben. Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf dem Rathaus beantragen. Bitte beachten Sie hierbei, dass der Wohnberechtigungsschein zwingend in Baden-Württemberg ausgestellt werden muss, damit dieser bei uns anerkannt werden kann.

• Ist für die Wohnung eine Kaution zu entrichten?

Ja, für die Mietwohnungen ist eine Kaution zu entrichten. Diese beträgt zwei Kaltmieten und kann in drei Monatsraten bezahlt werden. Informationen zur Rückzahlung der Kaution finden Sie im Abschnitt BEI BEENDIGUNG DES MIETVERHÄLTNISSES unter der Frage „Wann bekomme ich meine bezahlte Kaution zurück?“.

• Ist für die Wohnung eine Provision zu entrichten?

Nein!

• Sind Haustiere in der Wohnung erlaubt?

Das Halten von Kleintieren wie Kleinvögel, Meerschweinchen oder Fischen in Aquarien ist erlaubt. Bei Hunden und Katzen sowie allen anderen Haustieren ist unsere Entscheidung vom Einzelfall abhängig. Bitte sprechen Sie uns hier vorab an.

FÜR MIETER

• Thema „MITBEWOHNER“
  • Es möchte jemand zu mir in die Wohnung ziehen. Was muss ich beachten?
    Sollten Sie weitere Personen in Ihre Wohnung aufnehmen wollen, bedarf dies der Zustimmung durch uns. Die Vorgehensweise bei Aufnahme weiterer Personen in Ihre Mietwohnung hängt davon ab, ob es sich um einen einfachen Zuzug, die Aufnahme eines weiteren Mietvertragspartners oder eine Untervermietung handelt:
    Sofern Personen zuziehen, die nicht als weitere Mietvertragspartner in Betracht kommen, wie beispielsweise Kinder, ist uns dies unter Nennung des Einzugsdatums zu melden. Unsere Zustimmung kann in diesem Fall auch mündlich erfolgen.
    Sollten Sie, beispielsweise bei Zuzug des Lebenspartners, die Aufnahme in den Mietvertrag wünschen, ist eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zu treffen. Hierfür benötigen wir das Datum des gewünschten Zuzugs sowie den vollständigen Namen der zuziehenden Person. Bestenfalls teilen Sie uns die notwendigen Angaben per E-Mail oder schriftlich mit, damit wir Ihnen eine entsprechende Vereinbarung zur Unterschrift zukommen lassen können.
    Die Untervermietung an Dritte bedarf unbedingt der schriftlichen Zustimmung durch uns. Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit uns auf, damit wir im Einzelfall entscheiden und Ihnen gegebenenfalls die schriftliche Zustimmung erteilen können.
  • Jemand möchte aus meiner Wohnung ausziehen. Was muss ich beachten?
    Handelt es sich hierbei um eine nicht namentlich im Mietvertrag genannte Person, wie beispielsweise ein Kind, reicht die einfache Mitteilung des Auszugs unter Nennung des Auszugsdatums per E-Mail, schriftlich oder telefonisch.
    Handelt es sich um einen der Mietvertragspartner, muss zwingend eine schriftliche Vereinbarung zur Entlassung eines Mietvertragspartners getroffen werden, die von allen im Mietvertrag namentlich genannten Personen unterschrieben werden muss. Bitte teilen Sie uns hier das gewünschte Auszugsdatum per E-Mail, schriftlich oder telefonisch mit, damit wir Ihnen die entsprechende Vereinbarung zur Unterschrift zukommen lassen können. Zu beachten ist hierbei, dass die Vereinbarung erst in Kraft tritt, sobald sie von allen Beteiligten unterschrieben ist und uns wieder vorgelegt wird!
  • Sind Haustiere in der Wohnung erlaubt?
    Das Halten von Kleintieren wie Kleinvögel, Meerschweinchen oder Fischen in Aquarien ist erlaubt. Bei Hunden und Katzen sowie allen anderen Haustieren ist unsere Entscheidung vom Einzelfall abhängig. Bitte sprechen Sie uns hier vorab an.
• Thema „GELD“
  • Wie kann ich meine Miete bezahlen?
    Sie können Ihre Miete per Dauerauftrag oder im Lastschriftverfahren bezahlen. Wir empfehlen Ihnen zur Erleichterung für Sie und zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes, uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Das Formular finden Sie hier. Weitere Fragen zum Lastschriftverfahren beantwortet Ihnen unsere Buchhaltung unter 07431-939611.
  • Ich kann meine Miete nicht bezahlen. Was kann ich tun?
    Bitte setzen Sie sich in diesem Fall frühzeitig mit unserer Buchhaltung in Verbindung, um eine gemeinsame Lösung zu finden und Unannehmlichkeiten zu verhindern. Sie erreichen unsere Buchhaltung unter 07431-939611.
  • Wann erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung?
    Die Betriebskostenabrechnungen des Vorjahres werden in der Regel ab dem Sommer des Folgejahres erstellt und Ihnen zugeschickt. Sie erhalten diese somit in der Regel in der zweiten Jahreshälfte des Folgejahres und fristgerecht vor dem Ende des Folgejahres.
  • Ich habe ein Guthaben in meiner Betriebskostenabrechnung. Wann wird dieses ausbezahlt?
    Das Guthaben wird in der Regel bis maximal vier Wochen nach Zustellung der Betriebskostenabrechnung ausbezahlt, damit zwischenzeitlich ggf. auftretende Fragen zur Betriebskostenabrechnung geklärt werden können.
• Thema „LEBEN IN DER NACHBARSCHAFT“
  • Gibt es eine Mittags- und Nachtruhe?
    Besondere Rücksichtnahme ist zwischen 12.00 Uhr und 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geboten. Fernseh-, Radio- und Tongeräte sind stets auf Zimmerlautstärke einzustellen, die Benutzung im Freien (auf Balkonen, Loggien usw.) darf die übrigen Mieter nicht stören. Musizieren ist in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und von 19 bis 8 Uhr untersagt. Sonst beschränkt sich die Zeit, in der musiziert werden darf auf 2 Stunden pro Tag
  • Grillen
    Das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen (z. B. Gas, Holz oder Grillkohle) ist auf Balkonen, Loggien und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nicht gestattet.
  • Darf ich Garderoben, Schuhschränke oder Schuhe sowie Pflanzen etc. in das Treppenhaus stellen?
    Nein! Treppenhäuser sind Fluchtwege. Es muss daher für jeden Notfall gewährleistet sein, dass die Flucht durch das Treppenhaus hinderungsfrei möglich ist. Ebenso muss es Rettern möglich sein, schnell durch das Treppenhaus zu kommen. Im Brandfall können Gegenstände im Treppenhaus den Brand verschlimmern. Ist das Treppenhaus durch Brandrauch verqualmt, können Gegenstände im Treppenhaus zudem zu gefährlichen Stolperfallen werden. Halten Sie daher zu Ihrem eigenen Schutz das Treppenhaus jederzeit vollständig frei!
  • Darf ich an meinem Balkon eine Satellitenschüssel anbringen?
    Nein! Das sichtbare Anbringen von Satellitenschüsseln an Balkonen oder am Gebäude ist nicht gestattet. Sollten Sie einen Anspruch auf den Empfang fremdsprachlicher Fernseh- oder Radioprogramme haben, die Sie nicht über das Kabelangebot (kostenlos oder kostenpflichtig) empfangen können, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
• Thema „ENERGIE, WASSER UND UMWELTSCHUTZ“
  • Wie sortiere ich meinen Müll richtig?
    Informationen zur korrekten Mülltrennung haben wir Ihnen im Kundencenter bzw. in unserer Mieter-App hinterlegt. Sofern es Müllräume gibt, haben wir Ihnen Informationen auch als Poster ausgehängt. Weitere Informationen und Beratungsmöglichkeiten finden Sie auch beim Abfallwirtschaftsamt des Zollernalbkreises.
  • Wann wird der Sperrmüll abgeholt?
    Für unsere Gebäude wird uns einmal im Jahr ein kostenloser Sperrmülltermin durch das Abfallwirtschaftsamt des Zollernalbkreises benannt. Diesen geben wir Ihnen frühzeitig bekannt. Individuelle Abholtermine sind leider nicht möglich. Sollten Sie ansonsten Sperrmüll haben, stehen Ihnen die Entsorgungsmöglichkeiten des Landkreises zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie beim Abfallwirtschaftsamt des Zollernalbkreises. Zudem haben Sie in unserer App die Möglichkeit, Dinge, die Sie nicht mehr benötigen, anderen Mietern anzubieten. Vielleicht findet sich noch ein Abnehmer und Sie können Müll einsparen.
  • Wo finde ich Informationen über mein Trinkwasser?
    Informationen zum Trinkwasser finden Sie im Internetangebot der Albstadtwerke.
  • Kann ich selbst zur Qualität des Trinkwassers beitragen?
    Ja! Damit keine Keime, Pilze oder Legionellen in Leitungen entstehen können, ist es wichtig, innerhalb von drei Tagen an jedem Wasserhahn oder jeder Brause mindestens drei Liter Wasser zu entnehmen. Tragen Sie hierfür auch Sorge, wenn Sie längere Zeit nicht da sind (z. B. während der Urlaubszeit).
  • Was tut eigentlich mein Vermieter für den Umwelt- und Klimaschutz?
    Wir engagieren uns sehr stark für die Themen Umwelt- und Klimaschutz und sanieren laufend unseren Gebäudebestand mit dem Ziel, den Energieverbrauch zu senken. Zudem bauen wir den Anteil an regenerativen Energien mit dem Ziel aus, den CO2-Ausstoß deutlich zu senken. Mehr Informationen zu unserem Engagement für Umwelt und Klima finden Sie auf der Seite Unsere Verantwortung.
  • Was kann ich selber für Klima- und Umweltschutz tun?
    Richtiges Heizen und Lüften trägt nicht nur zu einem behaglichen Wohnklima bei und verhindert Schimmel, sondern senkt auch den Energieverbrauch. Eine Informationsbroschüre zum richtigen Heizen und Lüften haben Sie bei der Übergabe der Wohnung erhalten. Achten Sie auch im Alltag darauf, energiesparende Geräte einzusetzen und unnötigen Energieverbrauch (z. B. von Stand-by-Geräten) zu vermeiden. Weitere Hinweise finden Sie auf unserer Seite Energiespartipps.
• Thema „UMGANG MIT PROBLEMEN“
  • In meiner Wohnung, im oder rund um das Gebäude ist ein Schaden aufgetreten. Was kann ich tun?
    Einen Schaden in der Wohnung können Sie uns über unser Schadensmeldung-Formular, in unserer Mieter-App, per E-Mail oder telefonisch melden.
  • Es gibt einen Notfall und ich kann die Hausverwaltung nicht erreichen. Was kann ich tun?
    Über unser Notfalltelefon stehen wir Ihnen auch jederzeit außerhalb unserer Öffnungszeiten zur Verfügung, auch am Wochenende oder an Feiertagen. Damit wir dieses Angebot für Sie erhalten können, möchten wir Sie bitten, dieses Angebot wirklich nur in sehr dringenden Fällen zu nutzen, wie Feuer, Wasser- und Leitungsschäden, Sturmschäden, Ausfall der Heizungsanlage, Ausfall der Stromversorgung. Bei Leitungsverstopfungen verweisen wir auch auf die Dienstleistungsangebote, die Sie im Telefonbuch finden.
  • Mein Rauchmelder piepst!
    Bitte nehmen Sie in diesem Fall direkt Kontakt mit der Hotline des Rauchmelderanbieters auf. Diese finden Sie auf dem Infoaushang im Treppenhaus unter der Rubrik „Wichtige Telefonnummern“.

BEI BEENDIGUNG DES MIETVERHÄLTNISSES

• Welche Fristen müssen für die Kündigung meiner Wohnung eingehalten werden?

Der Mietvertrag kann vom Mieter bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, d. h., es besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Bitte achten Sie bei Ihrer Kündigung darauf, dass alle Personen die Kündigung unterschreiben, die als Mieter im Mietvertrag stehen. Die fristlose Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

• Müssen Fristen eingehalten werden, wenn ein Nachmieter vorhanden ist?

Jein! Wenn ein Nachmieter vorhanden ist, der vor Ablauf der 3-Monats-Frist in die Wohnung einziehen möchte und mit dem wir auch einen Mietvertrag abschließen, kann von der Frist abgewichen werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir Sie aber bitten, nicht selbst einen Nachmieter durch Annoncen oder Social Media zu suchen. Bitte kommen Sie auf uns zu. Sollte Ihnen ein potenzieller Nachmieter persönlich bekannt sein, können Sie oder der Nachmieter natürlich ebenfalls auf uns zukommen. Die Entscheidung über den Nachmieter wird aber in jedem Fall von uns getroffen.

• Wann bekomme ich meine bezahlte Kaution zurück?

Es gibt hier keine starren Fristen. Sie erhalten nach Beendigung des Mietverhältnisses und Auszug aus Ihrer Wohnung Ihre Kaution zurück, wenn die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben wurde und keine offenen Forderungen (z. B. Miet- oder Nebenkostenrückstände) gegen Sie mehr vorliegen. In diesem Fall würde die Kaution mit diesen Forderungen verrechnet. Sollten Sie unterjährig aus Ihrer Wohnung ausziehen und es in der Vergangenheit bei den Betriebskostenabrechnungen Nachzahlungen gegeben haben, behalten wir es uns zudem vor, einen Teil der Kaution in Höhe der erwarteten Nachzahlung einzubehalten. Beispielhaft kann dies bedeuten, dass wenn Sie im Januar 2021 ausziehen, Sie den Einbehalt in Höhe der erwarteten Nachzahlung erst nach Erstellung der Betriebskostenabrechnung für 2021 im Jahr 2022 erhalten. In der Regel erhalten Sie Ihre Kaution innerhalb einer angemessenen Bearbeitungszeit zurück.

• Was passiert mit meinen Daten, wenn ich aus der Wohnung ausgezogen bin?
Umfassende Informationen zum Datenschutz sowie die Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Sie brauchen noch mehr Infos?

Schreiben Sie uns – wir beraten Sie gerne!